Das Verfassungsgericht hat entschieden: Zahlen, damit seine Studienzeit für die Beamtenrente angerechnet werden, ist zulässig. Die FGÖD ist enttäuscht: nicht nur, weil ihre Klage verworfen wurde, sondern auch und vor allem wegen der mangelhaften Begründung des Entscheids des Verfassungsgerichts.