Das Verfassungsgericht verwirft die Klage des FGÖD

justitie
27.10.2019

Die FGÖD ist die einzige Gewerkschaft, die im Frühjahr 2018 das Verfassungsgericht angerufen hat, um eine Aufhebungsklage der gesetzlichen Bestimmungen, gemäß denen die Studienjahre gegen Zahlung bei der Festlegung der Beamtenrente berücksichtigt werden. Die „Fédération Wallonie-Bruxelles“ hat sich später unserem Verfahren vor dem Verfassungsgericht angeschlossen.

Entscheid des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht hat am 24. Oktober 2019, das ist anderthalb Jahre nach Einleiten des Verfahrens, seinen Entscheid verkündet.  Die FGÖD hatte drei Argumente zur Aufhebung angeführt. Die „Fédération Wallonie-Bruxelles“ hat ein weiteres Argument hinzugefügt.

Die FGÖD ist enttäuscht: nicht nur, weil ihre Klage verworfen wurde, sondern auch und vor allem wegen der mangelhaften Begründung des Entscheids des Verfassungsgerichts.

Das Gericht verweist lakonisch auf die parlamentarischen Vorbereitungsarbeiten, auf die Begründung des Gesetzes, auf die Stellungnahme des parlamentarischen Pensionsausschusses, und berücksichtigt die entsprechenden Argumente und Unterlagen der FGÖD nicht.

Die FGÖD stützt ihre Klage im Wesentlichen auf die Stellungnahme der Finanzinspektion, laut der diese Maßnahme bezüglich der Studienjahre bei der Festlegung der Rente langfristig unvorteilhaft ist. Dies bedeutet zusammengefasst, dass diese Reform nicht den Anforderungen der zu deren Einführung erforderlichen Allgemeinnützigkeit nicht entspricht. Dies bedeutet nicht, dass diese Reform nicht objektiv und nicht vernünftig begründet ist.  

Denn der belgische Staat führt diese Reform ein, um die Kosten der demographischen Alterung auszugleichen: dies führt er übrigens in der Begründung an.  Aus der Stellungnahme der Finanzinspektion geht hervor, dass dies langfristig nicht kostengünstig ist!

Das Verfassungsgericht argumentiert keineswegs über den eigentlichen Kern unserer Klage. Der einzige Verweis ist auf Seite 5 des Entscheids zu finden, wo erneut und zu unberechtigterweise auf die parlamentarische Debatte verwiesen wird: „Die Antragsteller stützen sich auf die alleinigen Stellungnahmen der Finanzinspektion und des Staatsrates, und kommen zu dem Schluss nicht ein legitimes Ziel verfolgen soll.  Die in diesen Stellungnahmen geäußerten Vorbehalte wurden während der parlamentarischen Debatten erörtert“.

Enttäuschung und Erstaunen

Das Gericht führt ebenfalls an, dass es dem Gesetzgeber obliegt zu beurteilen, inwiefern es angebracht ist, Sparmaßnahmen in Sachen Alters- und Hinterbliebenenrente zu ergreifen.  In der Urteilsbegründung B 9 sagt das Gericht: „Dazu steht ihm weitgehendes Ermessen zu, zumal diese Vorschriften im sozialen Dialog besprochen wurden“ Auch ohne Einigung!  Wird der soziale Dialog nun genutzt, um weit umfangreichere Sparmaßnahmen durchzusetzen?

Die FGÖD bedauert die mangelnden Überlegungen, was unter der Würde des Verwaltungsgerichts ist - und bedauert diesen Entscheid.   

Gegen welche Maßnahmen hat die FGÖD geklagt?

Wer vor dem 1. Dezember 2017 ernannt wurde und vor dem 1. Dezember 2018 in Rente ging, dem wurden die Studienjahre bei der Festlegung seines Rentenbetrags absolut kostenlos mitgerechnet, sofern sein Diplom zu seiner Einstellung oder Beförderung erfordert wurde. Die nannte man üblicherweise die „kostenlose Bonifikation des Diploms“. Die ab dem 1. Dezember 2017 ernannten Beamten wird die kostenlose Bonifikation des Diploms nur teilweise gewährt. Wer noch nicht ernannt ist, erhält keine kostenlose Bonifikation des Diploms mehr.  

Und warum?

Das ist schlicht und einfach eine Sparmaßnahme auf Kosten des schon sehr beanspruchten Beamten.  Er bekommt die Rechnung: zahlt er nicht, erleidet er einen Rentenverlust. Zahlt er, füllt er unverzüglich die Staatskassen und erhält - selbstverständlich ab dem Rentenalter - einen Rentenbetrag, auf den er zuvor bedingungslos Anrecht hatte. Eine sofortige Einnahme also.  Frauen werden doppelt bestraft, denn im Allgemeinen haben sie keine vollständige berufliche Karriere und haben infolgedessen eine niedrigere Rente.  

Die Spielregeln werden während des Spiels geändert... als würde man bei einem Torschuss das Tor versetzen.