Geschlechtsangabe M/W, doch mit mindestens einer dritten Option

gender diversiteit
04.07.2019

Der Verfassungsgerichtshof hat das Transgendergesetz teilweise aufgehoben.  Außer dem Vermerk M und W müssen die Ausweisunterlagen mindestens eine dritte Möglichkeit bieten.  Die nicht-binären Personen, die sich weder als Mann noch als Frau empfinden, werden gegenüber Personen mit einer binären Identität diskriminiert.

Der Verfassungsgerichtshof ist der Meinung, dass gegen die Verfassung verstoßen wird, wenn bei der Geschlechtsangabe nicht mindestens eine andere Option als Mann oder Frau vorliegt.  

Der Entscheid wurde aufgrund der teilweisen Nichtigkeitsbeschwerde der drei belgischen LGBT-Dachorgansationen çavaria, Rainbowhouse Brussels und Genres Pluriels gegen das Transgendergesetz verkündet.

Der föderale Gesetzgeber hat nun innerhalb einer vernünftigen Frist dem Nichtigkeitsentscheid Folge zu leisten.

Bei der Gestaltung unserer Website hat die FGÖD die Geschlechterdiversität schon berücksichtigt.

Auf der Seite „werde Mitglied“ kann man unter der Rubrik „Geschlecht“ unter folgenden Optionen wählen: Mann, Frau oder andere.

In der Datenbank unserer Mitglieder wird ab sofort eine dritte Option vorgesehen.

 

Verfassungsgerichtshof, Entscheid Nr. 99/2019 vom 19. Juni 2019