Jedes Jahr stellt der Arbeitgeber jedem Mitglied des statutarischen oder vertraglichen Personals des öffentlichen Dienstes im ersten Quartal des Jahres, d. h. z.B. bis spätestens zum 31. März 2024 für das Bezugsjahr 2023, einen "Antrag auf Gewerkschaftsprämie" zur Verfügung.
Zunehmend stellen die öffentliche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Formulare in digitaler Form zur Verfügung.
Dies gilt unter anderem für das Unterrichtswesen der FG, Onderwijs, Vlaamse Overheid (Vlimpers), Proximus, die Verteidigung ... und jetzt auch für das Personal der föderalen Verwaltung über PersoSelfService (alle föderalen öffentlichen Dienste, einschließlich Justiz, Finanzen und Gerichtswesen).
Von nun an wird ein elektronisch unterzeichneter Antrag akzeptiert.
Was muss ich ? Wohin soll ich das Formular schicken ?
Überprüfen Sie, ob Ihre Angaben in Teil A korrekt sind. Wenn nicht, korrigieren Sie sie und füllen Sie Teil B aus. Geben Sie in Teil C Ihre IBAN-Kontonummer an. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an das Sekretariat Ihrer FGÖD-Gruppe. Dieses ist in der Abteilung/Sektor angesiedelt, in der Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
Bitte erledigen Sie das vor dem 1. Juli 2024.
Sie entscheiden sich für den digitalen Weg?
Achten Sie darauf, dass das Dokument im PDF-Format mit einer elektronischen Unterschrift vorliegt und dass der QR-Code auf dem Dokument gut lesbar bleibt. Senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular per E-Mail an das Sekretariat Ihrer FGÖD-Gruppe. Bitte beachten Sie, dass Fotos von Antragsformularen nicht erlaubt sind.
Sie können das Formular auch herunterladen, ausdrucken (mit lesbarem QR-Code), ausfüllen und unterschreiben und per Post an Ihre FGÖD-Gruppe schicken.
Zahlen Sie Ihre Beiträge an die CGSLB?
Befolgen Sie dann die oben beschriebenen Anweisungen und schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an das Sekretariat der CGSLB.
Tun Sie dies vor dem 1. Juli 2024.
Unsere Dienste kümmern sich um die Zahlung. Wir tun dies jedes Mal so schnell wie möglich und setzen alles daran, dass die letzte Prämie spätestens am 31. Dezember 2024 gezahlt wird.
Sie können sich auch jederzeit an Ihren Delegierten oder das Sekretariat Ihrer FGÖD-Gruppe wenden.
Sie haben Ihr Antragsformular für das Bezugsjahr 2023 nicht erhalten?
Möglicherweise hat Ihr öffentlicher Arbeitgeber das Antragsformular für die Gewerkschaftsprämie für das Jahr 2023 nicht oder verspätet übermittelt.
In diesem Fall können Sie eine Verlusterklärung auf Ehre ausfüllen. Nur wenn Sie kein Antragsformular für das Bezugsjahr 2023 eingereicht haben, können Sie die unterzeichnete eidesstattliche Erklärung im Sekretariat Ihrer FGÖD-Gruppe abgeben. Denken Sie daran, dass Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) vorlegen müssen.
Wie hoch ist die Prämie ?
Die Auszahlung der Gewerkschaftsprämie erfolgt nach strengen Regeln, die strikt eingehalten werden müssen. Die Zahlung kann nur erfolgen, wenn Sie im Bezugsjahr Mitglied waren und einen Mindestbeitrag gezahlt haben. Die Höchstprämie beträgt 90 Euro für diejenigen, die im Bezugsjahr 2023 einen Mindestbeitrag von 177,60 Euro entrichtet haben. Diejenigen, die weniger eingezahlt haben, erhalten eine geringere Prämie gemäß der nachstehenden Tabelle..
Beitrag | Prämie |
---|---|
€ 177,60 | € 90,00 |
€ 133,20 | € 67,50 |
€ 88,80 | € 45,00 |
€ 44,40 | € 22,50 |