Startdatum des „Cent-Index“ verschoben

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01.04.2026

De benaming doet uitschijnen dat de impact voor werkenden en gepensioneerden beperkt blijft, maar niets is minder waar. De centenindex blijft dan ook veel kritiek oproepen.


Was bedeutet der „Cent-Index“?

Löhne und Renten werden zwar weiterhin mit den Lebenshaltungskosten steigen, aber nicht für alle im gleichen Maße. Es wird nämlich eine Obergrenze eingeführt.

Diese Obergrenze liegt bei 4.000 Euro Bruttomonatslohn und bei 2.000 Euro Brutto für Sozialleistungen und Renten. Unterhalb dieser Obergrenze bleibt die automatische Indexierung vollständig in Kraft.

Konkret: Verdienen Sie weniger als 4.000 Euro Brutto im Monat oder beziehen Sie eine Rente von weniger als 2.000 Euro Brutto, ändert sich nichts. Verdienen Sie mehr, wird Ihr Lohn nur bis zu dem Teil von 4.000 Euro Brutto bzw. 2.000 Euro Brutto für Renten und Sozialleistungen indexiert.

Steigt die Inflation um 2 Prozent, bedeutet dies, dass Sie zusätzlich zu Ihrem Lohn einen festen Betrag von 80 Euro brutto (2 Prozent von 4.000 Euro) oder 40 Euro zusätzlich zu Ihrer Rente oder Sozialleistung erhalten. 

BrutolohnNormale IndexieringCent-Index
3500 Euro(3500*2%) = 70 Euro(4000*2%) = 70 Euro
4000 Euro(4000*2%) = 80 Euro(4000*2%) = 80 Euro
4200 Euro(4200*2%) = 84 Euro(4000*2%) = 80 Euro
5000 Euro(5000*2%) = 100 Euro(4000*2%) = 80 Euro

Wichtig zu wissen ist, dass diese Maßnahme während dieser Legislaturperiode maximal zweimal angewendet werden kann: grundsätzlich einmal im Jahr 2026 und einmal im Jahr 2028.


Wann tritt der Cent-Index in Kraft?

Die Regierung hatte vor, den Cent-Index 2026 und 2028 einzuführen, doch die Gesetzgebung ist derzeit noch nicht veröffentlicht. 
Die Gewerkschaften des privaten Sektors mussten noch im NAR (Nationaler Arbeitsrat) Stellung nehmen. Dies ist inzwischen geschehen, sodass die Beratung des Programmgesetzes, in dem der Cent-Index enthalten ist, nun im Parlament fortgesetzt werden kann. Folglich wird das Startdatum des Cent-Indexes voraussichtlich der 1. Juni 2026 sein. 

Die nächste Indexierung der Beamtengehälter und Sozialleistungen im März 2026 erfolgt noch auf die übliche Weise ohne Einschränkungen. 

Dieses Prinzip der begrenzten Indexierung ist eine deutliche Aushöhlung der Kaufkraft von Arbeitnehmern und Rentnern! Die FGÖD schließt daher rechtliche Schritte nicht aus.

Auch die Gewerkschaften des privaten Sektors üben heftige Kritik an der Begrenzung der automatischen Lohnindexierung.

Lesen Sie auch den früheren Artikel über den Cent-Index.