Premierminister De Wever dachte während der Haushaltsberatungen zunächst an einen Indexsprung, doch letztendlich entschied sich die Regierung für einen „Cent-Index“. Diese Bezeichnung ließ vermuten, dass die Auswirkungen für Arbeitnehmer und Rentner begrenzt bleiben würden, doch nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.
Was erwartet uns?
Die Löhne und Renten werden zwar weiterhin mit den Lebenshaltungskosten steigen, aber nicht für alle im gleichen Maße. Es wird eine Obergrenze geben.
Diese Obergrenze liegt bei 4.000 Euro Bruttomonatslohn und bei 2.000 Euro brutto für Sozialleistungen und Renten. Unterhalb dieser Obergrenze bleibt die automatische Indexierung vollständig in Kraft.
Konkret: Verdienen Sie weniger als 4.000 Euro brutto im Monat oder beziehen Sie eine Rente von weniger als 2.000 Euro brutto, ändert sich nichts. Verdienen Sie mehr, wird Ihr Lohn nur bis zu dem Teil von 4.000 Euro brutto bzw. 2.000 Euro brutto für Renten und Sozialleistungen indexiert.
Steigt die Inflation um 2 Prozent, bedeutet dies, dass Sie zusätzlich zu Ihrem Lohn einen festen Betrag von 80 Euro brutto (2 Prozent von 4.000 Euro) oder 40 Euro zusätzlich zu Ihrer Rente oder Sozialleistung erhalten.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Maßnahme während dieser Legislaturperiode maximal zweimal angewendet werden kann: grundsätzlich einmal im Jahr 2026 und einmal im Jahr 2028.
Die Folgen
Dies ist ein Rückschlag für Rentner und für die Erwerbstätigen. Ein Cent-Index, auch wenn er zeitlich begrenzt ist, wirkt sich auf die gesamte berufliche Laufbahn und später auch auf die Rente aus.
Es handelt sich vor allem um eine pauschale Einsparung bei Beamten und einen Kaufkraftverlust.
Das führt zu weniger Sparen und weniger Konsum, was wiederum negative Folgen für die Staatseinnahmen und die Wirtschaft hat.
Die Maßnahme steht zudem im Widerspruch zum Koalitionsabkommen. Schließlich sollte man den Index nicht antasten!
Wir zitieren aus dem Koalitionsabkommen (S. 23):
„Wir behalten das Prinzip der automatischen Indexierung bei, um die Löhne zu schützen, damit Arbeitnehmer ihren Lebensstandard halten können, auch wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen. Es ist eine Garantie für Stabilität, nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Wirtschaft. Denn es bietet einen wichtigen Schutz für den privaten Konsum.“
Eine Rente von 2.000 Euro brutto, die nun von dieser Cent-Indexierung betroffen ist, reicht nicht einmal aus, um das Altenheim zu bezahlen. Das kostet durchschnittlich 2.200 Euro.
Willkürliche Grenzen bei den Löhnen
Die Kriterien, auf die sich die Regierung stützt (4.000 Euro brutto) als „Medianlohn“, sind willkürlich gewählt und entbehren jeder Begründung. Dabei hatte sich die Regierung im Koalitionsabkommen noch stark dafür eingesetzt, diejenigen, die arbeiten, nicht zu belasten und Arbeit zu belohnen! Hier tut sie genau das Gegenteil. 4.000 Euro brutto sind kein hohes Gehalt: Netto bleibt davon nicht viel übrig.
Zudem berücksichtigt die Maßnahme nicht das Familieneinkommen: Eine Familie mit zwei Erwerbstätigen, die jeweils 3.800 Euro brutto verdienen, wird von der Cent-Indexierung nichts spüren. Wer alleinstehend ist und knapp über 4.000 Euro brutto verdient, geht leer aus. Das Gleiche gilt für Familienoberhäupter mit unterhaltsberechtigten Personen: Es gibt keinerlei soziale Korrektur. Das ist die brutale Axt.
Andererseits behält eine Person, die bei zwei verschiedenen Arbeitgebern arbeitet und zusammen mehr als 4.000 Euro verdient, den vollen Index. Das Gehalt wird nämlich pro einzelner Beschäftigung betrachtet. Diese Maßnahme wurde offensichtlich nicht gut durchdacht. Gleiches gilt für eine 4/5-Beschäftigung, beispielsweise bei der öffentlichen Verwaltung, in Kombination mit einem Flexijob an anderer Stelle.
Was ist mit den Renten?
Der Cent-Index ist ein gezielter Angriff auf fast die Hälfte der Rentner, die darunter leiden werden. Vor allem aber auf die Beamten: Alle Renten werden kumuliert, um den Höchstbetrag zu erreichen, während die zweite Säule des privaten Sektors und der Selbstständigen nicht berücksichtigt wird!
Diese Maßnahme kommt zu anderen Maßnahmen hinzu, die bereits Auswirkungen auf die Renten haben, wie die frühere Verschiebung der Indexierung auf den dritten Monat nach Überschreiten des Indexwerts; die begrenzte Indexierung der höheren Renten, die Abschaffung der Angleichung und das gesamte Paket an Rentenreformen, das derzeit im Parlament vorgelegt wurde (Malus, Erhöhung der Anzahl der Jahre für die Rentenberechnung, Anhebung des Rentenalters usw.).
Auch bei den Renten sind die Grenzen willkürlich. Familienrenten sollten eine höhere Obergrenze erhalten als Renten für Alleinstehende. Eine Familienrente liegt strukturell 25 % über einer Rente für Alleinstehende.
Negative Auswirkungen
Die Nationalbank schrieb anlässlich des letzten Indexsprungs vor zehn Jahren (2015), dass eine solche Maßnahme kurzfristig sogar leicht negative Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen hat.
Die Regierung gibt zwar weniger für Löhne und Sozialleistungen aus, doch die Kehrseite ist, dass die Haushalte weniger ausgeben, was zu geringeren Einnahmen aus Steuern, Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuer führt.
Verstehe das, wer kann!
Es ist daher selbstverständlich, dass die FGÖD während der Verhandlungen im Ausschuss A keine Zustimmung erteilt hat. Die Maßnahme ist inakzeptabel und beispiellos!
Wie geht es weiter?
Die Regierung hatte vor, den Cent-Index in den Jahren 2026 und 2028 einzuführen, doch die Gesetzgebung ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Bis dahin erfolgen die Indexierungen also ohne Cent-Index. Auch die nächste Indexierung der Beamtengehälter und Sozialleistungen – im März 2026 – wird grundsätzlich noch auf normale Weise erfolgen. Ein möglicher Starttermin ist der 1. April 2026.
Die FGÖD analysiert die Texte weiterhin bis ins Detail und schließt rechtliche Schritte nicht aus.
Der Staatsrat stellte in seinem jüngsten Gutachten nämlich fest, dass die vorliegende Maßnahme einen Eingriff darstellt, dessen Folgen nicht vorübergehend sind, sobald die Inflation nicht bei null liegt. Und dass die Maßnahme für Rentenberechtigte eine Verschlechterung des rechtlichen Schutzes ihrer Rente vor dem Inflationsrisiko bedeutet, sowohl kurz- als auch langfristig.
Wir setzen uns für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein und lassen nicht zu, dass der Indexschutz unter dem Deckmantel einer sogenannten „vorübergehenden“ Maßnahme ausgehöhlt wird.
Fortsetzung folgt!