Weg mit dem flämischen Entlassungsdekret!

29.04.2025

Das flämische Entlassungsdekret ist ein Dekret, das am 14. Juni 2023 vom flämischen Parlament verabschiedet wurde und wichtige Änderungen der Entlassungsregelung für Beamte im öffentlichen Dienst der flämischen Regierung vorsieht. Ziel dieses Dekrets ist es, das Entlassungsrecht für Beamte flexibler zu gestalten und an das Entlassungsrecht für Arbeitnehmer im privaten und vertraglichen Sektor anzugleichen.

FGÖD-LRB (lokale und regionale Verwaltungen), ACOD und ACV Openbare Diensten (öffentliche Dienste) lehnen dieses Dekret ab und haben vor dem Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht.

Am 30. April 2025 wird vor dem Gerichtshof gegen das Entlassungsdekret plädiert.

Wir haben das Dekret angefochten, weil wir eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Beamten befürchten. Das Dekret begünstigt politische Willkür und untergräbt den Schutz der Beamten.

Warum ist das wichtig?

  • Weil jeder Beamte seine Arbeit ohne Angst vor Entlassung ausüben können muss.
  • Weil das Beamtenstatut Schutz vor Willkür bietet und für Chancengleichheit und Stabilität in unseren öffentlichen Diensten sorgt.
  • Ohne einen unabhängigen öffentlichen Dienst gibt es keine verlässliche Verwaltung.
  • Ohne Schutz gibt es keine Gerechtigkeit.

Die Regel muss die statutarische Beschäftigung bleiben, weil das Statut

  • und das allgemeine Interesse Hand in Hand gehen;
  • die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der korrekten Umsetzung der Gesetzgebung gewährleistet  ( = Legalitätsprinzip) und gleichzeitig politische Einflussnahme, Interessenverquickung und Willkür verhindert;
  • dafür sorgt, dass ein Beamter einseitig ohne seine Zustimmung entsprechend den wechselnden Anforderungen des öffentlichen Dienstes im Interesse des Allgemeinwohls eingesetzt wird;
  • dafür sorgt, dass das öffentliche Amt kontinuierlich und kompetent ausgeübt wird;
  • ergibt sich aus der Natur und den Aufgaben des Arbeitgebers.

Die FGÖD verdeutlicht in ihrer Studie „Warum die statutarische Beschäftigung in der Verwaltung die Regel bleiben muss – ‚Die Vertragsbindung des öffentlichen Dienstes bedeutet den Abbau des Rechtsstaats‘ ihre Position.

Die Studie stammt aus dem Jahr 2017, ist aber auch heute noch aktuell.
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