Das Verfassungsgericht gibt den drei Gewerkschaften (CGSLB, CSC und FGTB) sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen in ihrer Nichtigkeitsklage gegen die Kopplung der Mindestrente an die „tatsächliche Beschäftigung“ – also ohne Berücksichtigung aller gleichgestellten Zeiten – Recht. Das oberste Gericht hebt das Gesetz (teilweise) auf und stellt unter anderem fest, dass der Wehrdienst für die Mindestrente angerechnet werden muss. Dies ist eine deutliche Warnung an Minister Jambon, denn auch seine Pläne könnten vor dem Verfassungsgerichtshof scheitern.
Die vorherige Föderalregierung verschärfte die Zugangsbedingungen zur garantierten Mindestrente durch die Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung von „20 Jahren tatsächlicher Beschäftigung“. Nicht alle „traditionell“ gleichgestellten Zeiten werden dabei berücksichtigt. Schätzungsweise vier Prozent der Frauen und zwei Prozent der Männer fallen dadurch aus dem System heraus. Am 15. November 2024 reichten die drei Gewerkschaften gemeinsam mit BAPN (Belgisches Netzwerk zur Armutsbekämpfung), Brussels Platform Armoede, Soralia, Zijkant und Liages einen Antrag auf Aufhebung beim Verfassungsgerichtshof ein.
Am 12. Februar entschied das Gericht in der Sache. Das höchste Gericht des Landes hebt das Gesetz von 2024 (teilweise) auf. Das Gericht folgt den Gewerkschaften in zwei entscheidenden Punkten. Erstens stellt das Gericht fest, dass Wehrdienst, Tage der Aussperrung, die Zeit als Richter in Sozialsachen, Untersuchungshaft und die Zeit für gewerkschaftliche Aufgaben angerechnet werden müssen. Zweitens erlegt das Gericht der Regierung Beschränkungen auf, die gleichgestellten Zeiträume weiter einzuschränken. In dem Urteil heißt es, dass dies nicht per Königlichem Erlass geschehen kann.
Für die Gewerkschaften kommt das Urteil zu einem günstigen Zeitpunkt. Gerade jetzt, wo die Arizona Regierung ihren Rentenplänen den letzten Schliff gibt, spricht das Verfassungsgericht eine klare Warnung aus. Die Föderalregierung erhält keine freie Hand bei der Kürzung der gleichgestellten Zeiten für Pflege oder unfreiwillige Inaktivität. Eine der logischen Konsequenzen ist, dass der Wehrdienst für die neue Vorruhestandsregelung nach 42 „effektiven Jahren“ angerechnet werden muss, was derzeit nicht vorgesehen ist. Auch die anderen Pläne von Minister Jambon, darunter der Rentenmalus und die Obergrenze für gleichgestellte Zeiten, könnten beim Verfassungsgerichtshof scheitern. Diese Rentenpläne ändern die Spielregeln oft rückwirkend und treffen Teilzeitbeschäftigte härter, was eine indirekte Diskriminierung von Frauen darstellt. Wenn Minister Jambon seine Pläne nicht grundlegend überarbeitet, sind neue Verfahren zu erwarten.
Quelle: Website CGSLB