
Das Regierungsabkommen
Das Regierungsabkommen kündigte bereits an, dass der Bestand an Gebäuden, die nicht im Eigentum des Staates stehen, rationalisiert werden soll. Ziel ist es, die gemieteten Büroflächen während der Legislaturperiode (2025–2029) schrittweise um 15 % abzubauen.
Auf der Grundlage der Laufzeiten der verschiedenen Mietverträge wird zu Beginn der Legislaturperiode ein Abbauplan erstellt und der Bedarf an Personal und Investitionsmitteln sowie die daraus resultierenden Einsparungen ermittelt.
Vorrang hat die Unterbringung der föderalen Behörden in Gebäuden, die Eigentum des belgischen Staates sind oder bereits gemietet werden.
Nicht verlängert werden vorrangig auslaufende Verträge. In operativ äußerst dringenden Fällen und daher nur mit Begründung kann weiterhin ein Mietvertrag abgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang überarbeitet der FÖD Finanzen sein Bedarfsprogramm, was zum „Infrastrukturplan 2030” führt. Es fanden Beratungen im Direktionsausschuss und mit den verschiedenen allgemeinen Verwaltungen statt.
Die repräsentativen Gewerkschaften, die die offiziellen Vertreter des Personals sind, wurden jedoch nicht einbezogen, was die FGÖD zutiefst bedauert.
Der beste Schüler der Klasse
Konkret werden die Gebäude in Ostende, Roeselare, Oudenaarde, Sint-Niklaas, Turnhout, Diest, Pelt, Tongeren, Nijvel, Philippeville, Huy, Marche-En-Famenne, Verviers und Sankt Vith aufgegeben.
Nur die folgenden Standorte bleiben erhalten:
Brügge, Kortrijk, Gent, Aalst, Halle, Antwerpen, Mechelen, Leuven, Geel, Hasselt, Brüssel, Tournai, Mons, Ottignies-Louvain-La-Neuve, Charleroi, Namur, Ciney, Lüttich, Neufchâteau, Arlon und Eupen.
Die spezifischen Gebäude wie für den Zoll (GIP, Labor usw.), Finshops usw. sind derzeit noch nicht betroffen.
Im Vergleich zum früheren „Infrastrukturplan Horizont 2024“, der derzeit noch umgesetzt wird, wird von 43 auf 21 Gebäude reduziert. Dies entspricht einer Verringerung um mehr als 50 % und liegt damit deutlich über den von der Regierung vorgegebenen 15 %. Damit strebt der FÖD Finanzen einmal mehr an, der beste Schüler der Klasse zu sein.
Budgetär fällt die prognostizierte prozentuale Kostensenkung deutlich geringer aus.
Nach 2030 will der Direktionsausschuss des FÖD noch weiter gehen und nur noch ein Gebäude in jeder Provinzhauptstadt behalten.
Begleitende Maßnahmen
Die Umsetzung dieser Pläne wird enorme Auswirkungen auf die Mitarbeiter haben.
Für einige werden die Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben nicht absehbar sein.
Seit uns die ersten Pläne Ende Mai 2025 unter der Bedingung der strikten Vertraulichkeit vorgelegt wurden, hat die FGÖD darauf gedrängt, zusammen mit der Bekanntgabe dieser Pläne auch über die zuvor mit den repräsentativen Gewerkschaften ausgehandelten Begleitmaßnahmen zu informieren, doch die Geschäftsleitung ist darauf nicht eingegangen. Dies hätte jedoch die berechtigte Unruhe unter den betroffenen Mitarbeitern hätte dämpfen können. Nun bleiben sie in Unsicherheit.
Gespräche darüber werden erst im September aufgenommen.
Das Protokoll 100 muss überarbeitet werden. Die Abfolge von Umzügen und Stellenstreichungen hat zur Folge, dass es für viele Mitarbeiter, die die Bedingungen des Protokolls 100 erfüllen, schwierig oder sogar unmöglich ist, innerhalb der Grenzen des Protokolls 100 eine passendere Lösung zu finden.
Die Pendelzeiten werden für alle betroffenen Mitarbeiter zunehmen.
Für Mitarbeiter, die für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, führt eine erhebliche Zunahme der Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zu einer exponentiellen Erhöhung ihrer Kosten. Darüber hinaus ist völlig ungewiss, ob sie über einen kostenlosen Parkplatz verfügen können.
Möglicherweise wird dieser Infrastrukturplan mit einer Zusammenlegung von Dienstleistungen oder einer Verringerung der Anzahl von Führungspositionen einhergehen, was zu einer drastischen Verringerung der Aufstiegsmöglichkeiten führen könnte.
Die Geschäftsleitung scheint zu vergessen, dass im Koalitionsabkommen auch festgelegt ist, dass weiterhin auf hybrides oder orts- und zeitunabhängiges Arbeiten gesetzt werden soll. Die Entscheidung des Direktionsausschusses vom 26. April 2024 über die Einführung von zwei obligatorischen wöchentlichen Arbeitstagen im Büro und die dazugehörige Rundverfügung schränkte jedoch die Möglichkeiten des orts- und zeitunabhängigen Arbeitens ein und nahm einen Großteil der Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Hier muss unbedingt nachgebessert werden. Die FGÖD-Finanzen fordert Lockerungen.
Fortsetzung folgt im September.
Quelle: FGÖD-Finanzen