Die Arbeit des Strafvollzugspersonals endet nicht, sobald sich das Gefängnistor hinter ihnen schließt. Immer häufiger erreichen uns beunruhigende Signale, dass sich Drohungen und Einschüchterungen von innerhalb des Gefängnisses in das Privatleben unserer Mitarbeiter verlagern.
Wo einst die Gefängnismauern Schutz vor solchen Gefahren boten, sehen wir nun, dass Mitarbeiter und ihre Familien in ihrer eigenen Straße, in sozialen Medien oder durch anonyme Nachrichten zur Zielscheibe werden. Ein Drohbrief unter dem Scheibenwischer. Ein einschüchternder Anruf an einem Samstagabend. Ein Foto, das in einer WhatsApp-Gruppe herumgereicht wird. Das betrifft nicht nur den Mitarbeiter selbst, sondern auch Partner, Kinder, Nachbarn und Freunde.
Die psychologischen Auswirkungen sind enorm. Das Gefühl der Sicherheit, das für jeden Menschen ein Grundrecht sein sollte, wird untergraben. Unsere Kollegen leben in ständiger Wachsamkeit, da sie auch in ihrer Freizeit beobachtet, verfolgt oder bedroht werden können. Das beeinträchtigt nicht nur ihr Wohlbefinden, sondern auch ihre Motivation und die Stabilität des gesamten Strafvollzugs.
Bedrohungen außerhalb der Gefängnismauern sind eine rote Linie, die niemals überschritten werden darf. Es handelt sich um einen direkten Angriff auf den Rechtsstaat: Wer die Menschen angreift, die für Ordnung und Sicherheit sorgen, greift damit faktisch das gesamte System an.
Es ist höchste Zeit, dass dieses Problem ernsthaft angegangen wird. Dies erfordert:
- Strenge Verfolgung jeder Form von Einschüchterung und Bedrohung.
- Besserer Schutz der personenbezogenen Daten des Personals.
- Unterstützung für betroffene Mitarbeiter und ihre Familien.
Wer im Strafvollzug arbeitet, entscheidet sich für einen schwierigen, oft undankbaren Beruf im Dienste der Gesellschaft. Diese Gesellschaft ist daher verpflichtet, ihre Sicherheit – innerhalb und außerhalb der Mauern – zu gewährleisten.
Eddy DE SMEDT
Vorsitzender des Sektors Gefängnisse – FGÖD-FRGV
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