Fahrradleasing für Föderalbeamte

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05.05.2026

Ab sofort können Föderalbeamte ein Fahrrad im Austausch gegen ihre gesamte oder einen Teil ihrer Jahresendzulage leasen. Um davon Gebrauch zu machen, müssen Sie vor Jahresbeginn Ihr Fahrradbudget berechnen lassen und eine Verpflichtungserklärung einreichen. Nur wer dies bis Ende 2025 getan hat, hat 2026 Anspruch auf ein Leasingfahrrad über die Föderalregierung.

Möchten Sie auch ein Fahrrad leasen, haben aber noch keine Verpflichtungserklärung eingereicht? Dann müssen Sie sich noch etwas gedulden: Ab September dieses Jahres können Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um 2027 ein Leasingfahrrad zu erhalten.

Auf der BOSA Website finden Sie eine vollständige Übersicht mit Informationen zu den verschiedenen Phasen des Projekts, den Bedingungen und den Schritten, die Sie befolgen müssen, um ein Leasingfahrrad zu erhalten.

Alle praktischen Informationen für Ihren Antrag finden Sie unter: https://bosa.belgium.be/de/themen/arbeit-im-oeffentlichen-dienst/verguetung-und-leistungen/vorteile/fahrradleasing

Wir empfehlen Ihnen, sich auch über die Bedingungen bei Beendigung des Leasingvertrags zu informieren.

Das Fahrrad bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit (36 Monate) Eigentum der Fahrradleasinggesellschaft. Wird das Fahrrad am Ende des Leasingvertrags nicht zurückgegeben, muss es zum festgelegten Restwert übernommen werden. 

Wechsel der föderalen Organisation
Wenn Sie zu einer föderalen Organisation wechseln, die ebenfalls Fahrradleasing anbietet, kann Ihr Leasingvertrag übertragen werden.

Wechsel des Arbeitgebers
Bei einem Arbeitgeberwechsel haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • das Fahrrad und das Zubehör zum Restwert erwerben
  • oder das Fahrrad gegen Zahlung einer Kündigungsgebühr von 50 Euro inkl. MwSt. zurückgeben.

In bestimmten Fällen ist eine Übertragung des Leasingvertrags auf den neuen Arbeitgeber möglich. Sie sollten Joule (die Leasinggesellschaft) rechtzeitig darüber informieren.

Verrentung während der Vertragslaufzeit

Es gibt zwei mögliche Situationen:

1. Das Renteneintrittsdatum war bei der Genehmigung des Leasingantrags bekannt

Sie können:

  • das Fahrrad und das Zubehör zum Restwert erwerben
  • oder das Fahrrad gegen Zahlung einer Kündigungsgebühr von 50 Euro inkl. MwSt. zurückgeben.
    • Bei vorzeitiger Pensionierung zahlen Sie die Kündigungsgebühr selbst.
    • Bei Eintritt in den Ruhestand im gesetzlichen Rentenalter oder später übernimmt Ihr Arbeitgeber diese Kosten.
       

2. Das Renteneintrittsdatum war bei der Genehmigung des Leasingantrags nicht bekannt
 
Sie können:

  • das Fahrrad und das Zubehör zum Restwert erwerben
  • oder das Fahrrad kostenlos zurückgeben.

Hinweis: 

Als Zivilangestellter beim Verteidigungsministerium können Sie auch ein Fahrrad leasen, dies geschieht jedoch im Rahmen eines speziellen Vertrags, der vom Verteidigungsministerium selbst erstellt wird. Die Modalitäten und Bedingungen sind daher anders.

Sind Sie in einem anderen Sektor als dem föderalen öffentlichen Dienst beschäftigt? Wenden Sie sich dann für weitere Informationen an Ihren Gewerkschaftsvertreter.