Die föderale Regierung will die Gehälter, Renten und Sozialleistungen der Beamten erst drei Monate nach Überschreiten des Leitindexes indexieren.
Heute werden Sozialleistungen bereits nach einem Monat an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
Bei den Löhnen im öffentlichen Dienst geschieht dies derzeit zwei Monate nach Überschreiten des Index.
Die Nicht- oder verzögerte Indexierung ist eine reine Sparmaßnahme und hat keinen „umverteilenden” Effekt.
Die Indexierung hält die Kaufkraft aufrecht, nicht zuletzt für Rentner!
Diese automatische Indexierung sorgt für eine wichtige Form der Solidarität – nicht nur zwischen den Erwerbstätigen, sondern auch mit Rentnern, Kranken, Arbeitslosen ...
Trotz ihrer schwächeren Verhandlungsposition wird dank des Indexierungsmechanismus die Kaufkraft aller garantiert.
Das fördert den sozialen Zusammenhalt und den Frieden und trägt dazu bei, die Kluft zwischen Arm und Reich zu verringern. Aber die Regierung stellt all dies in Frage.
Die FGÖD sagt: NEIN!