
Mit dem Koalitionsvertrag wird der von der Vivaldi-Regierung eingeführte Rentenbonus, der zu längerer Erwerbstätigkeit anregen sollte, sofort wieder abgeschafft.
Der derzeitige Rentenbonus wird durch eine neue Regelung ersetzt, bei der die Rente um einen Bonus von 2 % (bis 2030), 4 % (bis 2040) und 5 % (ab 2040) pro Jahr erhöht wird, das man nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeitet. Dies gilt nur, wenn der Rentner 35 Berufsjahre mit 156 Tagen effektiver Arbeitsleistung und 7020 effektiv gearbeiteten Tagen vorweisen kann.
Dieser Bonus gilt also erst ab dem gesetzlichen Rentenalter: derzeit 66 Jahre, ab 2023 auf 67 Jahre angehoben. Der neue Rentenbonus wird in der Praxis nur den „happy few” vorbehalten sein, also Menschen, die während ihres Berufslebens sicherlich keine schwere körperliche oder geistige Arbeit oder Nachtarbeit verrichtet haben.
Denn seien wir ehrlich: Welcher Arbeitgeber möchte jemanden bis zum Alter von 70 Jahren beschäftigen, um ihm oder ihr einen Bonus zu gewähren? Vor allem in Sicherheitsberufen (Polizei, Feuerwehr, Verteidigung usw.) sieht man ältere Mitarbeiter lieber gehen und ersetzt sie durch jüngere, kostengünstigere Arbeitskräfte. Oder sollen wir uns vorstellen, dass Müllmänner im Alter von 68 Jahren noch ganze Tage lang Müllsäcke in den Lkw werfen? Oder dass Pflegekräfte im Alter von 69 Jahren noch Patienten versorgen?
In bestimmten Branchen gibt es sicherlich Menschen, die freiwillig länger als bis zum Erreichen des Rentenalters arbeiten möchten. Wir denken dabei beispielsweise an Professoren, die bereits jetzt über das Rentenalter hinaus weiterarbeiten. Oder Mitarbeiter in leitenden Verwaltungspositionen. Aber auch dann ist man vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig, der immer (oft jährlich) die Genehmigung erteilen muss, länger tätig zu bleiben.
Wäre es dann nicht besser, den Menschen eine angemessene Rente bei Erreichen des Rentenalters zu gewähren, anstatt mit Boni zu arbeiten, die letztendlich nur für die „happy few” erreichbar sind?
Arbeit muss bis zum Ende arbeitsfähig bleiben
In einer alternden Gesellschaft sollten wir uns für menschenwürdige Karrieren und nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit einsetzen. Nicht jeder muss bis 67 oder länger arbeiten – aber wer will und kann, muss unterstützt werden. Und wer dazu nicht mehr in der Lage ist, verdient eine würdige Rente ( ). Im Jahr 2015 erließ der damalige Innenminister Jambon einen Königlichen Erlass über „arbeitbare Arbeit“ innerhalb der integrierten Polizei. Dabei handelte es sich um eine „Endlaufbahnregelung“ mit der Möglichkeit, im Rahmen einer altersbewussten Personalpolitik eine angepasste Stelle bei einem Polizeiarbeitgeber zu erhalten. Dies stellte sich jedoch schnell als leere Hülse heraus, da alle Verwaltungsfunktionen bereits mit Zivilpersonal besetzt waren. Die wenigen verfügbaren Stellen befanden sich meist in Brüssel. Aber welcher Polizist über 58 aus Westflandern möchte täglich nach Brüssel pendeln, um dort Archivkartons zu füllen?
Bonuszahlungen als Symbolpolitik
Der neue Rentenbonus ist vor allem gut für die politische Kommunikation. Er klingt ambitioniert, ist aber in der Praxis wieder einmal ein Beispiel für Symbolpolitik: eine Maßnahme, die in Wirklichkeit nur einer kleinen Elite zugutekommt, mit der man aber den Eindruck von Reformwillen erwecken will. Unterdessen werden die strukturellen Probleme – niedrige Renten, schwere Berufe, Arbeitsbelastung im Alter – nicht angegangen.
Patrick ROIJENS
Allgemeiner Vorsitzender