8. März – Internationaler Frauentag

08.03.2026

Chancengleichheit?

Frauen verdienen die gleichen Chancen und Rechte wie Männer. Das klingt selbstverständlich, ist aber leider noch immer nicht Realität.

Die ARIZONA-Regierung verspricht „Gleichstellung von Mann und Frau” im Bereich der Renten. Dennoch gibt es keinen Grund zum Jubeln, denn gleichzeitig führt sie eine Rentenmalusregelung ein. Wer vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand geht und weniger als 35 Berufsjahre (mit mindestens 156 tatsächlich gearbeiteten Tagen pro Jahr) vorweisen kann, erhält eine geringere Rente.

Diese Maßnahme trifft vor allem Frauen. Sie haben nach wie vor häufiger eine unvollständige Berufslaufbahn und arbeiten häufiger in Teilzeit, um zusätzliche Betreuungsaufgaben zu übernehmen.

Dennoch stellt das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern (IGVM) in seiner Analyse der Geschlechterdimension im belgischen Rentensystem fest, dass die Rentenkluft zwischen Männern und Frauen in den kommenden Jahren weiter sinken wird. Da die Karrieren derjenigen, die bald in Rente gehen, bereits viel gleichberechtigter sind als die der derzeitigen Rentner, würde die Rentenkluft bis 2030 um zwei Drittel und bis 2040 um die Hälfte sinken.

Man könnte also meinen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Aber nicht, wenn diese Regierung ihre frauenfeindlichen Maßnahmen umsetzt.

Darüber hinaus wird die Abschaffung der Hinterbliebenenrente und der Scheidungsrente vor allem Frauen treffen.

Diese Sparregierung nimmt zudem den öffentlichen Sektor in allen Bereichen ins Visier: Die Renten seien zu hoch, die Rentenberechnung zu vorteilhaft... Darüber hinaus will man die statutarische Ernennung so weit wie möglich abschaffen und die Vertragsbindung erhöhen.

Dabei sind gerade die statutarischen Ernennungen ein wirksames Instrument, um Lohn- und Rentenungleichheiten zu verringern. Im privaten Sektor ist das Lohngefälle nämlich viel größer als im öffentlichen Sektor. Nach Angaben des IGVM betrug das Lohngefälle im Jahr 2022 im Durchschnitt 10,2 % im privaten Sektor und 4,2 % im öffentlichen Sektor. Bei fest angestellten Beamten betrug das Lohngefälle sogar nur 3 %.

Eine statutarische Ernennung garantiert gleiche Löhne für Männer und Frauen!

Deshalb plädiert die FGÖD dafür, dass die statutarische Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung die Norm bleibt! (Lesen Sie dazu die FGÖD-Studie)

Die FGÖD kämpft gegen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen und für echte Gleichberechtigung!

Machen Sie mit und bewirken Sie etwas – gerade an diesem Internationalen Tag der Frauenrechte!

 

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