Die Föderalregierung schafft die Beamtenpension endgültig ab – Trauriger Podiumsplatz für Arizona

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16.09.2025

Die Verhandlungen mit den Sozialpartnern über die große Rentenreform schreiten stetig voran. Das Komitee A – der höchste Verhandlungsausschuss für den öffentlichen Sektor – befasst sich mit der bevorstehenden und bislang beispiellosen Kürzung der Beamtenpensionen, unsere aufgeschobene Vergütung. Im Komitee A kommen die drei repräsentativen Gewerkschaften (FGÖD, AZÖD, CSC), die verschiedenen Behörden und die zuständigen Minister oder ihre Vertreter unter dem Vorsitz des Premierministers oder seines Vertreters zusammen. 

Elf Gesetzesentwürfe werden gemäß dem Regierungsabkommen der Arizona umgesetzt, wie im sogenannten „Sommerabkommen” der Regierung De Wever vereinbart. Die Arizona zeigt sich sogar noch eifriger als das Regierungsabkommen, denn verschiedene Maßnahmen gehen über dieses Abkommen hinaus. 

Die Regierung hat es eilig, denn Europa verhängt Sanktionen, wenn die öffentlichen Finanzen nicht schnell saniert werden. Das Paket von Maßnahmen zum Abbau der Renten muss bis Ende Dezember im Staatsblatt veröffentlicht werden. Damit es dann so schnell wie möglich in Kraft treten kann. Die Gesetzgebungsmaschinerie muss dann laufen: Stellungnahme des Staatsrats, Behandlung im Parlament, einige Maßnahmen, für die Richter, Zweikammerparlament. 

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zahlen die Zeche und sind offenbar die leichteste Beute ihres Arbeitgebers.  

Die FGÖD verwendet seit Jahren, seit der Coronakrise, in ihrer E-Mail-Signatur, in unseren sozialen Netzwerken, auf unserer Website, bei Demonstrationen: „Respekt für unsere öffentlichen Dienste. Schätzen Sie sie!“. Aber der Respekt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst unseres politischen Arbeitgebers ist leider völlig verloren gegangen.  

Mitten im Spiel ändern sich die Spielregeln komplett. Niemand kann sich dem entziehen. Niemand kann seine Karriere wiederholen. Wir sind zwar schon etwas daran gewöhnt, auch während der vorherigen Regierungen, Einschnitte hinzunehmen, aber die Arizona übertrifft leider alle bisherigen.  

 

Und der Rechtsstaat? 

Die Beamtenpension ist ein aufgeschobener Lohn als Ausgleich für geringere Löhne und keine weiteren Vorteile. Beamte haben keine Cafeteria-Pläne, Firmenwagen, Zusatzrenten, Verhandlungsspielraum bei ihrem Gehalt, Zugang zu Gerichten wegen Vertragsbruch usw. Beamte werden einseitig ernannt und können im Interesse des Landes, überall eingesetzt werden, ohne dass dies einen Vertragsbruch darstellt. Wir sind „Staatsdiener”, die dafür sorgen, dass in unserem Land Ruhe herrscht, dass es sich gut unternehmen lässt, dass die Straßen gut befahrbar sind, dass der Müll abgeholt wird, dass bei Unfällen oder Krankheit Hilfe geleistet wird, dass Brände gelöscht werden, dass die Sicherheit gewährleistet ist und dass Gefangene bewacht werden.  

Der Rechtsstaat steht und fällt mit dem Respekt gegenüber seinen Beamten. Wenn ihre Rechte verletzt werden, gerät das Prinzip des Rechtsstaats ins Wanken. Wer möchte noch für das Allgemeinwohl arbeiten, wenn es kaum Perspektiven gibt und die eigenen Rechte einer schlechten Finanzpolitik untergeordnet sind? 

Wir fordern Anerkennung und Respekt. Im Interesse des Allgemeinwohls. 

 

Wir kämpfen für unsere Rechte 

Die informellen Gespräche über das neue Maßnahmenpaket begannen bereits am 23. Mai, aber leider handelte es sich dabei vor allem um einen Monolog mit einer Darstellung der geplanten Maßnahmen.  

Wir müssen für unsere erworbenen Rechte kämpfen.  

Das Gleiche gilt für Übergangsmaßnahmen und Übergangsfristen: Diese müssen alle aus einem Übergangspaket finanziert werden, das einen Betrag von 500 Millionen Euro für die drei Systeme (Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte) umfasst. Ziel: die schärfsten Kanten der Axt etwas abzumildern.  

Das bringt uns – beabsichtigt oder nicht – gegeneinander auf, aber das lassen wir nicht zu.  

Was die FGÖD bereits erreichen konnte, ist, dass mehr Ausnahmen vorgesehen sind, sodass neben „aktiven Diensten” und dem Bildungswesen auch schwere Branchen wie Polizei und Feuerwehr etwas früher in Rente gehen können. Demgegenüber steht jedoch, dass die Hochschulbildung aus den Übergangsmaßnahmen herausgenommen wird.  

In einigen Sektoren verhandeln die zuständigen Minister direkt über Ausgleichsmaßnahmen. Damit soll der Abbau der Renten erträglicher gemacht und der Sektor dennoch einigermaßen attraktiv bleiben. Zumindest, wenn dafür Mittel bereitgestellt werden können.  

Kurz gesagt: Es bleibt bei Tropfen auf den heißen Stein. 

 

Das Osterabkommen:  

Die Arizona veröffentlichte das Programmgesetz 

Das Programmgesetz vom 18. Juli 2025 (BS 29. Juli 2025) setzte das Osterabkommen um. Es sieht Elternurlaub für Pflegeeltern vor, eine gute Maßnahme. 

Es enthält jedoch unter anderem auch die Verschiebung der Indexierung der Löhne, Gehälter, Zulagen und Renten ab dem 1. Juli 2025 und die Begrenzung der Indexierung der höheren Beamtenpensionen, gegen die die FGÖD eine negative Stellungnahme abgegeben hat. 

Inzwischen wurde vom Verfassungsspezialisten und ehemaligen Professor Paul Van Orshoven das erste Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Begrenzung der Indexierung der Beamtenpensionen eingeleitet. Es ist ein deutliches Zeichen, dass nun sogar Akademiker vor Gericht ziehen. Die FGÖD wird ebenfalls ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anstreben. 

 

Gibt es denn wirklich keine guten Nachrichten?  

Die Arizona erreicht nicht die theoretische Rentenberechnung von 75 % des Durchschnittsgehalts. Mit etwas Mühe können wir dies als „gute Nachricht” im Koalitionsvertrag betrachten. Im privaten Sektor beträgt dieser Prozentsatz nämlich nur 60 %. Bei den anderen Kriterien für die Berechnung der Beamtenrente greift Arizona leider sehr tief in die Tasche. 

Es sollte eine außergesetzliche Rente (die sogenannte „2. Säule”) für alle Vertragsbediensteten, auch im öffentlichen Dienst, eingeführt werden, für die bis spätestens 2035 ein Arbeitgeberbeitrag von mindestens 3 % vorgesehen ist. Davon ist in den vorliegenden Texten jedoch noch keine Spur zu finden. Hier hat die Regierung offensichtlich weniger Eile.  

Auch eine außergesetzliche Rente für Beamte ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, nämlich wenn die Rente von Beamten der Rente von Vertragsbediensteten angeglichen würde. Auch das steht derzeit nicht auf der Verhandlungsagenda. Angesichts des großen Umfangs dieser Sparmaßnahme fordert die FGÖD, dass diese bereits zu Beginn der Reformen eingeführt wird, um überhaupt eine Wirkung zu erzielen. 

Das Prinzip der automatischen Indexierung der Löhne (obwohl dessen Anwendung verschoben wurde) bleibt bestehen. 

Es sind höhere Mindestlöhne vorgesehen.  

Die Arizona präsentiert auch eine – symbolische – Maßnahme, die ab 2027 eine Frühverrentung bereits mit 60 Jahren ermöglichen würde, bei einer Mindestbeschäftigungsdauer von 42 Jahren – eine Verbesserung gegenüber den derzeit erforderlichen 44 Jahren – allerdings mit, halten Sie sich fest, nicht weniger als 234 Tagen tatsächlicher Leistung für jedes dieser Jahre, einschließlich des ersten Jahres. In diesen 234 Tagen wird keine Form von Urlaub angerechnet, kein Erhöhungskoeffizient, keine Zulage, kein Militärdienst und zunächst sogar kein Mutterschaftsurlaub. Eine reine Schande und ein Verstoß gegen die europäischen Vorschriften. Aus haushaltstechnischer Sicht kostet diese Maßnahme auch kaum etwas, was nicht verwunderlich ist. Sie wird kaum umgesetzt werden. Das müsste dann die Maßnahme für schwere Berufe sein.  

 

Kurz gesagt: länger arbeiten für weniger Rente 

Das Sommerabkommen ist für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst kein Glücksbringer.  

Eine der Schlussfolgerungen der im Juli 2025 veröffentlichten Studie der Studienkommission für die Alterung der Bevölkerung zu den Rentenreformen lautet: „Die Auswirkungen der Rentenmaßnahmen ... sind im Beamtenrecht am größten”. 

Die derzeit diskutierten Maßnahmen zu den Beamtenpensionen lassen sich wie folgt zusammenfassen: „Länger arbeiten für weniger Rente!”.  

Abschaffung der bevorzugten Rentenalter (Militärangehörige und Fahrpersonal der SNCB), weniger gleichgestellte Zeiträume, weniger akzeptable Abwesenheiten, Einführung eines neuen Begriffs „Arbeitsbedingung”, schrittweise Erhöhung auf eine Berechnung des Referenzgehalts über 45 Jahre statt wie bisher über die letzten zehn Jahre; Abschaffung der kürzlich eingeführten TAVA und für die Föderalbeamten Umstellung auf die normale Krankenversicherung des privaten Sektors; (fast) alle werden auf ein gesetzliches Rentenalter von heute 66 Jahren bzw. 67 Jahren ab 2030 angeglichen; nur noch zwei Jahre Annahme eventuell noch bestehender Endlaufbahnregelungen, Auslaufen/Abschaffung von Laufbahnenderegelungen, Abschaffung der Angleichung (= Erhöhung der Renten entsprechend der Baremenerhöhungen im Sektor); Einführung eines Malus (eine schrittweise zunehmende Kürzung der Rente, von der vor allem Frauen betroffen sein werden); Einführung eines Bonus für die wenigen Glücklichen, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeiten, usw.!  

Keine Anerkennung von schweren Berufen, außer einem Hauch von Anerkennung in einer geringfügigen Beibehaltung des Erhöhungskoeffizienten für einige Berufsgruppen (aktiver Dienst, Bildung außer Hochschulbildung, Polizei und Berufsfeuerwehr). Und dann bleibt noch abzuwarten, ob diese Ausnahmen einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten können.  

Warum haben beispielsweise  Menschen aus dem Gesundheitswesen und der Müllabfuhr keine verkürzte Laufbahn? Das waren wichtige Kategorien der sogenannten „wesentlichen Dienste” aus der Coronakrise, denen von den Politikern Versprechungen gemacht wurden, die aber inzwischen längst vergessen sind. Und unsere Gefängniswärter?  

Hier und da ein paar marginale Änderungen auf sektoraler Ebene, um die Rentenbelastung auszugleichen, könnten möglicherweise noch etwas Linderung bringen, allerdings ohne Garantien. Schließlich handelt es sich um eine sehr prekäre Haushaltslage.  

 

Pensionsminister Jambon sieht das anders 

Wir zitieren aus seinem Vermerk: „Angesichts des gesellschaftlichen Trends zu gemischten Karrieren wird auch eine Harmonisierung der Rentensysteme für Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige angestrebt, um einen fairen und einheitlichen Ansatz zu gewährleisten und der manchmal besonders komplexen Rentenbildung Einhalt zu gebieten. Abweichende Regelungen und Präferenzsysteme werden schrittweise abgeschafft, um ein transparenteres und gerechteres Rentensystem zu schaffen. Schrittweise Umsetzung und die Achtung erworbener Rechte sind die Eckpfeiler der von uns durchgeführten Reformen. Das bedeutet, dass Veränderungen schrittweise umgesetzt werden und die bestehenden Rechte der Rentner gewahrt bleiben. Dieser Ansatz gewährleistet, dass die Reformen nachhaltig und sozial gerecht sind und zur langfristigen Stabilität unseres Rentensystems beitragen.“ 

 

Die FGÖD bestreitet diese Sichtweise und bleibt wachsam  

Das Verfassungsgericht hat sich nie gegen die verschiedenen Rentensysteme, wie sie heute bestehen, ausgesprochen: Diese stehen im Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen. Eine Harmonisierung dient lediglich der Einsparung von Kosten, und zwar wie immer auf Kosten des eigenen Personals.  

Die FGÖD wird tatsächlich darauf achten, dass die Versprechen von Minister Jambon in Bezug auf die schrittweise Umsetzung und die erworbenen Rechte nicht nur leere Worte bleiben.  

Die Abschaffung der Ausgleichszahlung ist beispielsweise bereits eine Maßnahme, die nicht schrittweise erfolgt, die erworbene Rechte nicht respektiert und die sich unmittelbar auf die laufenden Renten von Menschen auswirkt, die ihre Karriere nicht mehr wiederholen oder beenden können und die während ihres Arbeitslebens keine anderen Vorteile genossen haben. Es handelt sich um eine offensichtliche Form der Missachtung von Rechten. 

Eine weitere Maßnahme, die Stirnrunzeln hervorruft, ist die Harmonisierung der Bedingungen für den Vorruhestand, die ab dem 1. Januar 2027 rückwirkend auf die gesamte Laufbahn angewendet wird, also erneut ohne Rücksicht auf erworbene Rechte: 156 Tage oder sechs Monate tatsächlich gearbeitet oder gleichgestellt, auch im öffentlichen Dienst, statt wie heute 104 Tage oder vier Monate. 

Ein weiterer wichtiger Eingriff in die erworbenen Rechte ist der Erhöhungskoeffizient, der ab dem 1. Januar 2027 rückwirkend für die gesamte Laufbahn für die meisten Beamten auf 1 gesetzt wird (also länger arbeiten). 

Wir stellen außerdem fest, dass der geplante Malus ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt und ebenfalls 156 Tage für die Laufbahn vorsieht (zusammen mit einer noch strengeren Bedingung von 7020 tatsächlich gearbeiteten Tagen), während die Vorverlegungsbedingung erst ab dem 1. Januar 2027 gelten darf. Das ist in jedem Fall widersprüchlich und darf nicht hingenommen werden. Es handelt sich auch um einen Verstoß gegen das erworbene Recht auf Rente, der Frauen besonders hart trifft. Die FGÖD wird es nicht versäumen, den Premierminister auf sein öffentliches Versprechen in der Zeitschrift Knack vom 30. Juli unter dem Titel „Arizona ist eine Katastrophe für Frauen”  hinzuweisen, das Sommerabkommen anzupassen, wenn sich nach der Berechnung der Maßnahmen herausstellen sollte, dass bestimmte Gruppen wie Frauen unerwünscht hart getroffen werden.  

Eine Harmonisierung der drei Systeme ist nicht das, was die FGÖD im Sinn hat. Denn ein öffentlicher Bediensteter ist kein gewöhnlicher Arbeitnehmer oder Selbstständiger!  

Welche Maßnahmen liegen auf dem Verhandlungstisch? 

Elf Gesetzesentwürfe liegen derzeit auf dem Verhandlungstisch des Komitee A:  

1. Die Abschaffung der bevorzugten Rentenalter für Militärangehörige und das Fahrpersonal von HR-Rail. 

2. Die Verlängerung der Referenzzeit für die Berechnung der Beamtenpensionen. 

3. Die Abschaffung der bevorzugten Tantiemen und des Erhöhungskoeffizienten sowie ein separater Gesetzesentwurf auch für Richter. 

4. Die Änderung hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Urlaubszeiten, Verfügbarkeitszeiten, Laufbahnunterbrechungen und anderen Formen der Abwesenheit für die Beamtenpension. 

5. Die Abschaffung der Angleichung für laufende Pensionen im Beamtenrecht. 

6. Die Harmonisierung der Berufslaufbahnvoraussetzungen für den Vorruhestand in den drei Rentensystemen. 

7. Die Einführung einer neuen zusätzlichen Möglichkeit zur Frühverrentung nach einer langen effektiven Berufslaufbahn ab dem Alter von 60 Jahren mit einer Berufslaufbahn von 42 Jahren, wobei jedes Berufsjahr mindestens 234 effektiv gearbeitete Tage umfasst. 

8. Die Einführung eines Malus oder Bonus vor bzw. nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. 

9. Die Abschaffung der Rente wegen körperlicher Untauglichkeit (Abschaffung der TAVA). 

10. Die Einführung einer Arbeitsbedingung (in der Rentenregelung für Beamte, Arbeitnehmer und Selbstständige). 

 

Für die FGÖD ist dies der richtige Zeitpunkt, um der Stimme der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Gehör zu verschaffen. Wir verteidigen Ihre Rechte und verhandeln über Maßnahmen, die den gesamten Sektor betreffen, wie z. B. Renten. Wir zeigen die Schwachstellen der geplanten drastischen Rentenreform und machen deutlich, was dies in der Praxis bedeutet: länger arbeiten für weniger Rente. Wir setzen uns für faire Reformen und korrekte Anpassungen ein.

Verfolgen Sie unsere Kommunikation auf unserer Website, in den sozialen Medien und in unserem Newsletter. 

 

Fortsetzung folgt!